Ein 49-jähriger Münchner war bereits im September 2018 in den Fokus der Kriminalpolizei geraten, weil der Kinderporno-Fotos mit anderen in einem Chatraum im Internet getauscht hatte. Das führte die Ermittler zu anderen Tatverdächtigen. Jetzt führte die Polizei bundesweit bei zehn Männern im Alter von 33 bis 71 Durchsuchungen durch, bei denen sie auch fündig geworden sind.
Am Mittwoch, den 27. Januar 2021, wurden in fünf Bundesländern bei zehn Tatverdächtigen Razzien wegen dem Besitz von Kinderpornografie durchgeführt. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial auf Computern, Smartphones und Datenträgern gesichert. Koordiniert wurde die Aktion von dem bayerischen Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch im Internet (ZKI), das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg angesiedelt ist.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um zehn männliche Personen im Alter zwischen 33 und 71 Jahren. Diese stehen nach bisherigen Erkenntnissen des ZKI sowie der polizeilichen Ermittlungsbehörden unter dem Verdacht, im Zeitraum von Mai 2017 bis März 2020 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten besessen und untereinander über Internetforen sowie verschlüsselte Messenger-Dienste ausgetauscht zu haben.
Ausgangspunkt der jetzt durchgeführten Durchsuchungen waren erfolgreiche Ermittlungen des Polizeipräsidiums München. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen einen 49-jährigen Münchner war die Kriminalpolizei im September 2018 bei der Auswertung von sichergestelltem Beweismaterial auf Indizien und Hinweise gestoßen. Danach hatte der 49-Jährige mit den nun ins Visier genommenen Tatverdächtigen über einen Zeitraum von mehreren Jahren Dateien geteilt und sich mit diesen über den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ausgetauscht. Hierbei fand die Kommunikation zum Teil über den Chatraum eines
bekannten Internetforums für Pornografie statt. In der Folge ist es gelungen, den Tatverdacht gegen die Kommunikationspartner des Mannes soweit zu erhärten, dass vom ZKI und den Staatsanwaltschaften der beteiligten Bundesländer richterliche Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden konnten.
In Bayern wurden von den örtlich zuständigen Kriminalinspektionen Aschaffenburg, Dillingen und Weilheim im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Durchsuchungen bei vier Beschuldigten durchgeführt. Die anderen Durchsuchungen fanden in Hessen (zwei Beschuldigte), Nordrhein-Westfalen (2), Rheinland-Pfalz (1) und Sachsen-Anhalt (1).
Die umfangreichen Ermittlungen in diesem Komplex dauern an. Insbesondere werden die sichergestellten Datenträger nun durch die Ermittlungsbehörden aufwändig ausgewertet und in detaillierter Arbeit auf weiteres kinderpornografisches Material hin untersucht. Nach kriminalistischer Erfahrung sei damit zu rechnen, dass diese Auswertungen abermals Hinweise auf weitere Beschuldigte ergeben werden, vermutet Polizeisprecher Ronny Ledwoch vom Polizeipräsidium München. Er erklärt weiter: „Mit der koordinierten Aktion soll einmal mehr verdeutlicht werden, dass sich Straftäter auch in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht vor Strafverfolgung sicher fühlen können.“
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern, zum Beispiel bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, zum Beispiel durch professionelle sogenannte Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Zudem ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.
Seit dem 1. Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln. Derzeit sind 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und vier IT Forensikerinnen und IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.