Der Sozialbetrug wäre eigentlich gar nicht aufgefallen, wäre da nicht ein Einbrecher gewesen, der eine absonderliche Begründung für seine Tat geliefert hatte: Er habe seinen Bekannten, einen 67-jährigen Münchner nur bestohlen, weil der neben der Vollbeschäftigung auch noch Hartz IV bezogen hätte. Die Beute habe er karitativen Einrichtungen gespendet. Daraufhin interessierte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes für den Sozialschmarotzer. Jetzt wurde der 67-jährige Münchner wegen Leistungsbetrug zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt.
2013 stellte der jetzt 67-jährige Münchner eine Strafanzeige bei der Polizei, weil bei ihm eingebrochen wurde. Aus seinem Tresor wurden Bargeld und wertvolle Uhren gestohlen. Der Einbrecher war ein Bekannter des 67-Jährigen und wurde damals zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis schrieb dieser einen Brief an den Richter, um seine Tat zu rechtfertigen. Er habe den Diebstahl nur begangen, da der 67-Jährige neben einer regulären Arbeit Hartz IV bezogen hat und sich so „eine goldene Nase“ verdient habe. Das erbeutete Geld habe er karitativen Einrichtungen gespendet.
Dieser Brief hat dann die Staatsanwaltschaft München I und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes München auf den Plan gerufen, die wegen des Verdachts des Leistungsbetruges Ermittlungen aufgenommen hat und in der Folge einen Vermögensschaden von rund 80.000 Euro feststellten. Prompt wurde der 67-jährige Münchner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Maßgebend hierfür war, dass der Verurteilte im Zeitraum von Oktober 2007 bis November 2014 trotz Leistungsbezuges einer Vollbeschäftigung nachging, durch die er durchschnittlich 2.000 Euro netto monatlich verdiente. Diese Tatsache teilte er dem zuständigen Jobcenter bei 15 Weiterbewilligungsanträgen und acht Anträgen zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jedoch nicht mit.
„Das Strafmaß zeigt, dass Delikte wie Leistungsbetrug konsequent verfolgt und entsprechend geahndet werden“ erklärte Pressesprecher Thomas Meister vom Hauptzollamt München. Ein Geständnis und eine begonnene Schadenswiedergutmachung reichte angesichts des angerichteten Schadens für eine Bewährungsstrafe nicht aus – dank dem Robin Hood-Einbrecher ging es diesmal nicht mehr wie bei Monopoly über Los, sondern direkt ins Gefängnis.