Wie am vergangen Samstag hat das Kreisverwaltungsreferat in München (KVR) auch an diesem Wochenende für die Kundgebung auf der Theresienwiese gegen Corona-Maßnahmen statt der beantragten 10.000 Teilnehmer lediglich 1.000 genehmigt. Das KVR begründet die Einschränkung unter anderem damit, dass bei der Polizei Zweifel bestehen, dass der Veranstalter in der Lage ist, bei einer größeren Teilnehmerzahl die Einhaltung der Auflagen durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht München hat am Freitag die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde abgelehnt.
Kurz vor Beginn der Kundgebung um 15 Uhr auf der Theresienwiese wurde sie wegen einer Unwetterwarnung abgesagt.
(Update 23.5.2020, 15.00 Uhr) Kurz vor Beginn der Demo gegen Corona-Maßnahmen wurde sie um 15 Uhr wegen einer Unwetterwarnung abgesagt. Die Sicherheit gehe vor, so die Begründung der Veranstalter.
(Update 22.5.2020, 21.30 Uhr) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Abend die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht vom Nachmittag abgelehnt. Damit dürfen an der morgigen Demonstration anstatt der beantragten 10.000 nur 1.000 Personen teilnehmen. Die Antragsteller hatten ein neues Sicherheitskonzept vorgelegt, das weniger Ordner pro 100 Teilnehmer vorgesehen hatte. Dem konnte der Gerichtshof gar nichts abgewinnen. Die vorgeschlagene Zahl sei bei dieser Größenordnung nicht ausreichend. Damit könne die Einhaltung der aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bestehenden Kontaktbeschränkungen bei weitem nicht sichergestellt werden, so das Gericht.
Und es legt nach: Zudem hätten bereits bei der Veranstaltung am 16. Mai polizeiliche Einsatzkräfte die Ordner bei der Durchsetzung des Mindestabstands unterstützen müssen, um Konfliktsituationen zu vermeiden. Als am letzten Samstag die Zugänge zum Veranstaltungsraum kurzzeitig beim Erreichen der Höchstteilnehmerzahl gesperrt werden mussten, waren nicht einmal genügend Ordner verfügbar. um die Zugangskontrolle zu gewährleisten. Dort musste die Polizei einspringen, die Pflichten des Veranstalters übernehmen und in der Einlasskontrolle behilflich sein. Paralell dazu wurden hektisch mit Lautsprecherdurchsagen von der Bühne Demo-Teilnehmer gesucht, die kurzfristig als Ordner einspringen
Gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
(Update 22.5.2020, 15.41 Uhr) Soeben hat die zuständige 13. Kammer des Verwaltungsgerichts München den Eilantrag des Veranstalters der für morgen auf der Theresienwiese geplanten Versammlung „Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung“ abgelehnt (Aktenzeichen M 13 E 20.2200). Damit hat das Gericht die gestern von der Landeshauptstadt München (LHM) getroffene Entscheidung bestätigt, wonach an der Versammlung anstatt der beantragten 10.000 nur 1.000 Personen teilnehmen dürfen.
Das Gericht teilt die Bedenken der LHM, dass der Veranstalter nicht die aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bestehenden Kontaktbeschränkungen einhalten kann. So sei nicht gewährleistet, dass der Veranstalter genügend Ordner einsetzen kann. Eine genügende Anzahl von Ordnern sei aber zur Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Meter erforderlich. Die LHM habe das Ordnerkonzept zu Recht beanstandet. Bereits bei der – ebenfalls auf 1.000 Teilnehmer begrenzten – Versammlung vom 16. Mai 2020 seien nur mit Mühe genügend Ordner gefunden worden. Dies sei zudem erst spontan unmittelbar vor Beginn der Versammlung geschehen, wodurch keine ausreichende Einweisung der Ordner habe stattfinden können (siehe Erstmeldung unten). Bei einer Teilnehmeranzahl von über 1.000 Personen sei daher die Einhaltung der aktuellen Hygienevorgaben nicht gewährleistet.
Der Veranstalter hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Hierüber wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch heute entscheiden.
(Erstmeldung) Für Samstag, den 23. Mai 2020, ist auf der Theresienwiese in München wieder eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen vom KVR genehmigt worden. Erst wollte man den Veranstaltern 2.000 Teilnehmer zubilligen. Jedoch gab es Einsprüche von beteiligten Behörden. Die Münchner Polizei hatte Zweifel angemeldet, dass genügend Ordner zur Verfügung stehen werden, um die Auflagen insbesondere bezüglich der Einhaltung des Mindestabstandes durchzusetzen. Gemäß dem Bescheid sind 100 Ordner vorgeschrieben.
Bereits bei der Kundgebung am vergangenen Samstag hatten die Veranstalter Mühe, diese Menge von Ordnern zu rekrutieren. So wurde der Zugang für die Demo-Teilnehmer bereits vor Erreichen von 1.000 Personen kurzzeitig gesperrt, da nicht ausreichend Ordner zur Verfügung standen. Kurz vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn wurde in einem Aufruf von der Bühne hektisch nach weiteren Ordnern gesucht und der Zugang bis zur Höchstgrenze von 1.000 wieder freigegeben. Da für die Sperrung der Zugänge keine Ordner aufzutreiben waren, musste sogar die Polizei die Pflichten des Veranstalters übernehmen und in der Einlasskontrolle behilflich sein. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung hatte einer der Anmelder auf Telegram nach Ordnern mit wenig Erfolg gesucht. Das war auch wohl dann auch der Grund dafür, dass man am letzten Samstag nicht gegen die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer geklagt hatte.
Auch das Gesundheitsamt München (RGU) hatte Einspruch gegen eine höhere Teilnehmerzahl eingelegt. Laut medizinischer Fachabteilung des RGU ist nur eine Personenhöchstgrenze von maximal 1.000 infektionsschutzrechtlich vertretbar.
Die Polizei hat außerdem angekündigt, dass sie wieder einschreiten wird, was unzulässige Menschenansammlungen rund um das Gelände angeht. Bei der letzten Demo hatten sich entlang des Bavariarings etwa 2.500 Menschen versammelt. Die Abstandsregeln wurden dort weitgehend missachtet. Aufrufe mit dem Lautsprecherwagen wurden ignoriert, schließlich wurde die Ansammlung dort als nicht angemeldete Demo eingestuft und mit der Räumung begonnen. 600 Personen erhielten dabei einen Platzverweis. Etwa zwei Dutzend besonders renitente Personen wurden vorläufig festgenommen und hauptsächlich wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Die Veranstalter haben gegen den Bescheid für die Kundgebung an diesem Samstag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Mit einer Entscheidung wird am Freitagnachmittag gerechnet.
Fotostrecke Demo gegen Corona-Maßnahmen Theresienwiese 16.5.2020
Video Interview mit Roland Hefter am Rande der Demo