Corona-Demo Theresienwiese München: Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde wegen Teilnehmerbeschränkung ab

Für den kommenden Samstag planen Gegner von Corona-Maßnahmen wieder eine Kundgebung auf der Theresienwiese in München. Sie hatten wieder wie in den letzten beiden Wochen 10.000 Teilnehmer angemeldet. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte nur 1.000 zugelassen. Dagegen haben die Anmelder vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Das Gericht bestätigt die Beschränkung der Teilnehmerzahl für rechtens. Es bestätigt die Einschätzung des KVR, dass die Veranstalter nicht in der Lage sein werden, ausreichend Ordner zu rekrutieren und zu schulen. Das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof haben den Antrag der Anmelder, die Beschränkung auf 1.000 rückgängig zu machen, abgelehnt. 

Ordnerin bei Demo gegen Corona-Maßnahmen Theresienwiese München 16.5.2020
Ordnerin bei Demo gegen Corona-Maßnahmen Theresienwiese München 16.5.2020

(Update 29.5.2020, 18.20 Uhr) +++ Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Beschwerde der Anmelder zurückgewiesen. Damit sind morgen nur 1.000 Teilnehmer auf der Theresienwiese zugelassen. 

(Update 29.5.2020, 16.10 Uhr) +++ Die Anmelder der Corona-Demo auf der Theresienwiese haben Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt, das die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer des KVR München bestätigt hat. Die Entscheidung über die Beschwerde soll in den nächsten zwei Stunden fallen. 

(Erstmeldung) Gegner von Corona-Maßnahmen hatten wie letzte Woche wieder für Samstag eine Kundgebung auf der Theresienwiese in München mit 10.000 Teilnehmern angemeldet. Das KVR hat wieder lediglich 1.000 genehmigt. Dagegen haben die Veranstalter beim Verwaltungsgericht in München geklagt. Das Gericht folgt der Einschätzung der Stadt München, nachdem der Veranstalter nicht in der Lage sein wird, die für 10.000 Personen benötigten 1.000 Ordner zu rekrutieren und vor allem auch ausreichend rechtzeitig zu schulen. In der Begründung zum Eilantrag vor Gericht hatten die Anmelder argumentiert, dass sie auf ein Reservoir von ca. 200 Ordnern zurückgreifen könnten und den Rest von 800 rechtzeitig aus den Teilnehmern der Demo finden und schulen würden. 

Das hat allerdings bei den benötigten 100 Ordnern für die Demo am letzten Samstag nicht geklappt, bevor die Kundgebung wegen des Unwetters in München kurzfristig abgesagt werden musste. Laut Polizeiangaben standen nur 60 Ordner zur Verfügung. Die Suche für die restlichen 40 erübrigte sich dann wegen der Absage. Bei der ersten Demo auf der Theresienwiese am 16. Mai 2020 konnte die benötigte Zahl von Ordnern erst durch einen Aufruf kurz vor Veranstaltungsbeginn gefunden, aber nicht mehr geschult werden. 

In der Begründung für die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer führt das Verwaltungsgericht aus: „Zwar hat der Veranstalter sein Sicherheitskonzept im Vergleich zur für 23. Mai angemeldeten Versammlung überarbeitet. Auch zu diesem „Sicherheitskonzept Version 2, Stand 25.5.2020“ hat der Veranstalter aber nicht glaubhaft gemacht, die geforderten Hygienemaßnahmen, insbesondere einen Mindestabstand von 1,5 Meter zur nächsten Person, sicherzustellen. Zwar geht der Veranstalter nunmehr von einer Ordnerzahl von 1.029, also einem Ordner pro zehn Teilnehmern aus. Allerdings ist nicht ersichtlich, wie diese 1.029 Ordner rekrutiert und vor allem strategisch geschult werden sollen. Denn selbst nach dem Konzept des Veranstalters sollen rund 800 Ordner erst vor der Veranstaltung aus dem Kreis der Teilnehmer rekrutiert werden. Bereits bei den zur Versammlung am 16. Mai 2020 geforderten 100 Ordnern hatte der Veranstalter aber Schwierigkeiten, diese so rechtzeitig vorzuhalten, dass eine ausreichende Schulung sichergestellt werden konnte. Auch ansonsten enthält das Sicherheitskonzept in zentralen Punkten (zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Abstandsregelungen) erhebliche Lücken.“

Der Veranstalter kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die Redaktion vom Stadtmagazin München 24 wird darüber berichten, sobald Informationen vorliegen, ob wieder wie am letzten Samstag eine Beschwerde eingereicht wird.