Der Münchner Christkindlmarkt im Jahr 2020 in der Altstadt soll stattfinden. Das hat der Wirtschaftsausschuss des Stadtrates beschlossen. Um die Abstände zu wahren, sollen er über die Fußgängerzonen vom Stachus bis zum Marienplatz und in der Sendlinger Straße ausgedehnt werden. Voraussetzung ist, dass das Corona Infektionsgeschehen nicht völlig ausufert. Der Christkindlmarkt findet offiziell vom 23. November bis 24. Dezember 2020 statt. Die Marktkaufleute dürfen nach Anmeldung aber ihre Buden bis 10. Januar 2021 geöffnet halten.
Der Christkindlmarkt soll im Corona-Jahr 2020 in München soll stattfinden. Das hat der Wirtschaftsausschuss des Stadtrates in München in seiner Sitzung am 13. Oktober 2020 beschlossen. Voraussetzung ist, dass es das Infektionsgeschehen erlaubt. Der Markt wird aber entzerrt und sich anders als gewohnt präsentieren. Das Konzept wurde mit den zuständigen Behörden der Stadt abgestimmt und hat sich nach Meinung der Verantwortlichen bereits bei dem Programm „Sommer in der Stadt“ bewährt.
Eine Erweiterung des Marktgebietes bis zum Karlstor (Stachus) und über die gesamte Sendlinger Straße soll die Marktsituation entzerren. Dadurch ist es möglich, die Anzahl der zugelassenen Marktkaufleute gegenüber den Vorjahren konstant zu halten. Auf dem Marktgelände müssen zwischen den Ständen sowie auf den Wegen Abstände von mindestens 5 bis 10 Metern geschaffen werden, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern eingehalten werden kann. Um dies zu gewährleisten, werden am Marienplatz durchgängig kleinere Buden aufgebaut. Dadurch könne die Anordnung der Stände und Gassen zu einem Großteil beibehalten werden, um den Gästen möglichst ein gewohntes Bild des Christkindlmarktes zu bieten, erklärt dazu Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner.
Es wird abgegrenzte Gastronomiebereiche mit Stehtischen geben, die so genannten „Gastroinseln“, in denen die Gäste registriert werden. Ausschließlich dort dürfen alkoholische Getränke konsumiert werden. Die Mitnahme von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken außerhalb dieser Bereiche ist untersagt. Der Verkauf von Speisen und nicht alkoholischen Getränken ist weiterhin zur Mitnahme möglich. Neu ist auch, dass auch die Freischankflächen der sich im Marktbereich ansässigen Gastronomiebetriebe weiter bewirtschaftet werden.
Beim Einkauf an den Buden herrscht Maskenpflicht. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst wird aufgestockt, um die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes (AHA-Regeln) zu kontrollieren.
Der Münchner Christkindlmarkt 2020 findet vom 23. November bis 24. Dezember statt. Aufgrund des bisher schlechten Geschäftsjahres wird den Marktkaufleuten die Möglichkeit eröffnet, ihre Teilnahme am Weihnachtsmarkt bis 10. Januar 2021 freiwillig zu verlängern. Das muss allerdings von ihnen bereits im Vorfeld angemeldet werden.