Betrunken mit E-Scooter ein Polizeiauto anfahren und dann flüchten – keine gute Idee!

Betrunken E-Scooter zu fahren. scheint momentan in München „in“ zu sein. Seit es erlaubt ist mit diesen Elektrorollern durch München zu düsten, hat die Polizei schon insgesamt 44 betrunkene oder bekiffte E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. So auch den 23-Jährigen, der vor dem Polizeipräsidium ein Polizeiauto rammte und dann flüchten wollte.

Symbolbild E-Scooter

Seit es erlaubt ist, mit E-Scootern auf öffentlicher Straße zu fahren, gingen Polizeibeamten in München 44 E-Scooter-Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ins Netz.  In einem Fall fuhr ein alkoholisierter und unter Drogeneinfluss stehender 23-jähriger E-Scooter-Fahrer aus dem Landkreis Starnberg in der Löwengrube gegen ein Polizeifahrzeug und stürzte danach. Er stieg wieder auf und wollte sich unerkannt von der Unfallstelle entfernen, was durch eine Streife unterbunden wurde. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt und er wurde wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt. An dem Dienstfahrzeug entstand ein Schaden von über 4.000 Euro. 

Da es sich bei den Elektrokleinstfahrzeugen, worunter neben den E-Scootern auch die sogenannten Segways fallen, um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln bezüglich Alkohol und Drogen für Kraftfahrzeuge, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab. 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass bereits ab 0,3 Promille das Unfallrisiko um den Faktor 2 steigt, bei 0,5 Promille ist diese viermal so hoch. Bei 1,1 Promille ist das Unfallrisiko ca. achtmal so hoch wie im nüchternen Zustand. Gerade durch die Instabilität der E-Scooter dürfte die Gefahr hier sogar noch höher liegen. Dies belegen auch der oben genannte Unfall, sowie zwei weitere Unfälle von E-Scooter-Fahrern, die ebenfalls unter Alkoholeinfluss standen.

Dazu gehört auch der Unfall am 3. Juli 2019 gegen 5.40 Uhr am Maximiliansplatz in München. Hier fuhr ein 40-jähriger Münchner mit einem kurz vorher angemieteten E-Scooter verbotswidrig auf dem Gehweg am Maximiliansplatz.  Am Platz der Opfer des Nationalsozialismus kam er ohne Fremdeinwirkung offenbar aufgrund seiner Alkoholisierung zu Sturz. Eine unbeteiligte Zeugin fand den bewusstlosen 40-Jährigen auf dem Gehweg liegend und verständigte den Rettungsdienst. Der 40-Jährige verletzte sich durch den Sturz schwer und musste mit dem Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der E-Scooter wurde leicht beschädigt. Der Schaden wird auf ca. 100 Euro geschätzt. Die Verkehrspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. 

Zudem stellt die Polizei immer wieder Fahrzeuge fest, die nicht der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung unterliegen, zum Beispiel weil für diese keine Betriebserlaubnis vorliegt oder die Fahrzeuge schneller als 25 km/h fahren. Vereinzelt werden auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und keine Lenkstange haben, festgestellt. In diesen Fällen greifen die Ausnahmen zu den Fahrererlaubnisregeln für Elektrokleinstfahrzeuge nicht. Ohne entsprechende Fahrerlaubnis liegt eine Straftat vor. In bislang neun Fällen wurden Strafanzeigen ausgestellt. Derartige Fahrzeuge sind meist auch unerlaubt ohne Zulassung und Pflichtversicherung im Straßenverkehr unterwegs. Die Verantwortlichen müssen hier mit Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen rechnen. In 25 Fällen wurden bislang Anzeigen gefertigt.