Die Krankenhaus-Ampel in Bayern ist auf Rot umgesprungen, weil bayernweit mehr als 600 Coronapatienten auf Intensivstationen liegen. Dadurch verschärfen sich die Corona-Regeln. Auf Veranstaltungen gilt die 2G-Regel, in Betrieben ab 10 Personen mit Kontakt zu anderen Personen gilt die 3G-Regel, wobei ein einfacher Schnelltest zweimal die Woche genügt.
Bayernweit sind über 600 Intensivpatienten mit Corona-Patienten belegt. Daher ist die Krankenhaus-Ampel von Gelb auf Rot gesprungen. Das hat auch für München folgende Auswirkungen:
- Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen, für die in Stufe Grün die 3G-Regel vorgeschrieben ist, gilt in Stufe Rot die 2G-Regel. Für Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt gilt 3G-Plus, wobei ein entsprechender Testnachweis nur an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorgelegt werden muss.
- Für Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen gilt 3G-Plus.
- Bei Friseuren, in der Fußpflege und sonstigen körpernahen Dienstleistungen gilt 3G-Plus.
- Für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt auch in Stufe Rot weiterhin 3G.
- In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt 3G (Geimpft, Genesen, Getestet, wobei zwei Testnachweise pro Woche ausreichen). Der Handel und der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sind ausgenommen.
Zudem gelten alle Maßnahmen, die bereits bei gelber Ampel gelten, die seit 7.11. in Kraft ist:
- Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe Gelb verpflichtendes 2G.
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr sowie in geschlossenen Räumen wie zu Beispiel in Läden oder bei Ärzten, sofern der Zutritt nicht durch 3G-Plus oder 2G geregelt ist.