Corona Notbremse: Das gilt ab Mitternacht in München – Im Einzelhandel gibt es eine Änderung

Nachdem die Inzidenz wieder stabil über 100 ist, tritt um Mitternacht wieder die Notbremse in München in Kraft. Das bedeutet eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Auch der Tierpark und die Museen werden wieder geschlossen. Eine Erleichterung gibt es allerings gegenüber der ersten Notbremse: Das Einkaufen im Einzelhandel mit Voranmeldung und Registrierung bleibt erlaubt. Es muss allerdings ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Tierpark Hellabrunn in München wieder geschlossen
Tierpark Hellabrunn in München wieder geschlossen

Die aktuelle Inzidenz in München beträgt nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) 134,70, real sind sogar 140,6. Daher tritt in der Landeshauptstadt am 14. April 2021 um 0 Uhr die Notbremse wieder in Kraft. 

Das sind die Maßnahmen, die ab Mitternacht gelten:

Private Zusammenkünfte sind wieder nur mehr für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person möglich (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).

Außerdem tritt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre in Kraft.

Gegenüber der ersten Notbremse am 8 März muss der Einzelhandel bei einer Inzidenz von 100 nicht schließen. Es gilt hier weiterhin Click & Meet, das heißt der Kunde kann dort nach einer Registrierung einkaufen. Außerdem muss er ein negatives Testergebnis vorlegen. Das kann ein PCR-Test sein, der maximal 48 Stunden alt ist oder ein Schnelltest (Bürgertest), der nicht älter als 24 Stunden ist. 

Friseure sowie Dienstleistungsbetriebe der nicht-medizinischen Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege bleiben geöffnet, andere Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, und Tattoo-Studios sind geschlossen.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Das gilt auch wieder für Museen, Galerien, den Tierpark Hellabrunn und den Botanischen Garten sowie die Gedenkstätten.

Büchereien, Archive und Bibliotheken können mit Hygienekonzept und Kundenzahlbegrenzung weiter geöffnet bleiben.

An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform untersagt, Gleiches gilt für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung.