Die Außengastronomie in Bayern darf ab sofort bis 22 Uhr geöffnet haben. Das erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann gegenüber Medien. Eigentlich war geplant, dass die Biergärten und Außenbereiche der Speisegastronomie erst ab Dienstag länger geöffnet haben dürfen. In einem Urteil hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag beschlossen, dass dort ein Wirt bis 22 Uhr öffnen darf. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln in Bayern zu vermeiden, hat die Staatsregierung das Vorziehen der längeren Öffnungszeiten am Freitag bekannt gegeben.
Ein Gastronom aus Augsburg hatte beim Verwaltungsgericht Augsburg einen Eilantrag eingereicht, in dem er forderte, dass ab sofort ebenso wie die Innengastronomie auch Außenbereiche in Bayern statt nur bis 20 Uhr ebenfalls bis 22 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Staatsregierung hatte beschlossen, dass diese Verlängerung der Öffnungszeiten erst ab Dienstag nach Pfingsten möglich wird. Das schwäbische Verwaltungsgericht hat der Auffassung des Wirtes aus Augsburg Recht gegeben. Daraufhin hat die Stadt Augsburg der Gastronomie in der Fuggerstadt erlaubt, die Außenbereiche ab sofort bis 22 Uhr geöffnet zu lassen. Die Stadt Memmingen und weitere Kommunen hatten heute beschlossen, dem Gerichtsurteil ebenfalls zu folgen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte daraufhin gefordert, dass in ganz Bayern die Außenbereiche ab sofort bis 22 Uhr geöffnet werden dürfen.
Darauf hat die Bayerische Staatsregierung reagiert und verkündet, dass alle gastronomischen Außenbereiche von Speisegaststätten bereits ab 29. Mai 2020 länger öffnen dürfen. Staatskanzleichef Huber erklärte dazu, dass man einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen im Freistaat verhindern will. Daher gelte die längere Öffnungszeit ab sofort, obwohl aus rechtlichen Gründen die Änderung der Infektionsschutzverordnung erst ab Samstag in Kraft treten kann.
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Impressionen vom Viktualienmarkt, Biergarten am Chinesischen Turm, Hirschau und Aumeister