Bereits 207.300 Kontrollen hat die Münchner Polizei seit der Ausrufung des Katastrophenfalles wegen der Coronakrise am 15. März 2020 durchgeführt. Bislang wurden 7.292 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verordnungen zur Eindämmung der Infektionen erstellt, davon 6.693 wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkung.
(19.4.2020) +++ Bisher hat die Münchner Polizei mehr mehr als 200.000 Überprüfungen wegen den Beschränkungen in der Coronakrise seit Ausrufung des Katastrophenfalles Mitte März durchgeführt. In diesen zwei Monaten wurden über 7.000 Anzeigen verhängt, wobei 6.400 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen betrafen.
Am Samstag wurden 5.300 Kontrollen durchgeführt, wobei 283 Verstöße angezeigt wurden. Ein Fall ereignete sich in der Karlstraße. Dort überprüften Beamte am Straßenrand ein Auto, in dem vier Personen Alkohol tranken und deutlich alkoholisiert waren. Sie wurden alle wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Der 53-jährige Fahrer, bei dem ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von über einem Promille ergab, war nicht mehr fahrtüchtig. Ihm wurde sein Fahrzeugschlüssel abgenommen und der Schlüssel wurde zur Unterbindung einer Fahrt unter Alkoholeinfluss auf einer nahen Polizeiinspektion hinterlegt.
Gegen 16 Uhr fiel den Einsatzkräften auf, dass sich zwei Personen dieser Gruppe nach wie vor in der Nähe befanden und dort weiter Alkohol konsumierten. Die beiden Personen, 30 und 53 Jahre alt, wurden in Gewahrsam genommen. Dieser Gewahrsam wurde von einem Richter bestätigt. Die beiden Personen wurden um 19 Uhr wieder entlassen.
(17.4.2020) +++ Bei 6.100 Kontrollen wurden am Donnerstag 152 Verstöße angezeigt, davon 145 bezüglich der Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem gegen einen 22-Jährigen und einen 17-Jährigen, die in einem Hinterhof in der Weddingenstraße in München-Perlach Alkohol konsumierten. Da beide nicht dort wohnten, erhielten sie Anzeigen. Der 22-Jährige erhielt einen Platzverweis und der 17-Jährige wurde an einen Sorgeberechtigten übergeben.
(16.4.2020) +++ Am Mittwoch kontrollierte die Polizei in Münchem 5.300 mal, ob die Beschränkungen eingehalten werden. Dabei wurden 254 Verstöße angezeigt, die alle die Ausgangsbeschränkungen betrafen.
Am Mittwoch wurden im Rahmen der Streifentätigkeit gegen 19.20 Uhr vier feiernde Personen zwischen 27 und 39 Jahre alt am Isarufer im Bereich der Wittelsbacherbrücke angetroffen. Sie hatten sich hier getroffen und konsumierten alkoholische Getränke. Sie reagierten alle sehr uneinsichtig, erhielten jeweils einen Platzverweis und wurden nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Gegen 20.15 Uhr wurden sechs Personen zwischen 20 und 26 Jahre alt in einer Grünanlage in Laim durch eine Polizeistreife angetroffen. Sie saßen dort auf einer Decke, hörten Musik und konsumierten alkoholische Getränke. Platzverweise wurden ausgesprochen und alle Personen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Gegen 21.45 Uhr sechs Personen zwischen 27 und 55 Jahre alt vor und in einem Geschäft in Pasing angetroffen. Das Geschäft hatte die Ladentür geöffnet und alle konsumierten hier alkoholische Getränke. Zum Teil waren sie auch bereits stärker angetrunken. Die Party wurde aufgelöst und alle nach Hause geschickt. Entsprechende Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz folgen.
(15.4.2020) +++ 6.600 Überprüfungen im Zusammenhang mit den Einschränkungen wegen der Coronakrise führte die Polizei am Dienstag durch. Dabei wurden 86 Anzeigen aufgenommen. Ein Fall davon war eine Geburtstagsparty auf dem Bürgersteig in München-Neuhausen. Dort war eine Biergartengarnitur aufgebaut, an der insgesamt acht Personen zwischen 24 und 53 Jahre alt saßen und gemeinsam den 31. Geburtstag einer der Beteiligten feierten. Die Geburtstagsgesellschaft wurde aufgelöst. Alle Personen wurden wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
(13.4.2020) +++ Am Sonntag, 12. April 2020, gegen 19.45 Uhr, ging bei der Münchner Einsatzzentrale der Polizei ein Hinweis auf eine größere Grillparty im Bereich eines Anwesens in München-Neuhausen ein. Die Polizeibeamten trafen vor Ort insgesamt 51 Personen an, die im Innenhof eines Studentenwohnheims eine Party feierten. Alle 51 Beteiligten, die größtenteils zwischen 20 und 30 Jahre alt waren, wurden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Am Ostersonntag führte die Münchner Polizei 5.900 Kontrollen durch. Dabei wurden 317 Verstöße angezeigt, von denen alle ausschließlich die Ausgangsbeschränkung betrafen.
(12.4.2020) +++ Auch am frühlingshaften Karsamstag hat sich die Polizei in München mit rechtlichen Konsequenzen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung zurückgehalten. 6.400 Überprüfungen fanden statt, dabei wurden 303 Anzeigen verhängt, 291 betrafen die Ausgangsbeschränkungen.
Einen bemerkenswerten Einsatz hatten die Beamten am Samstag gegen 11.45 Uhr in Berg-am-Laim, als sie einen Supermarkt räumen mussten. Eine Polizeistreife hatte ein großes Personenaufkommen im Bereich eines Lebensmittelgeschäftes gesehen. Die vor dem Geschäft Wartenden drängten dabei in den Laden hinein beziehungsweise hielten sich nicht an die Einhaltung des Mindestabstandes. Es waren etwa 70 Personen, die hier außerhalb des Geschäftes standen. Im Laden selbst wurden anschließend nochmals etwa 110 Personen festgestellt, was unter den momentanen Bedingungen eine definitive Gefahrenlage für alle darstellte.
Die Polizeibeamten nahmen Kontakt mit dem 22-jährigen Geschäftsführer auf und veranlassten die komplette Räumung des Geschäfts. Es wurde vereinbart, dass sich immer gleichzeitig höchstens 15 Personen im Laden aufhalten dürfen und das dortige Personal für die Einhaltung des Mindestabstandes im Bereich der Warteschlange verantwortlich ist. Der verantwortliche Geschäftsführer kassierte nach dem Chaos eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Verordnung zum Infektionsschutzgesetz.
(11.4.2020) +++ 7.000 Überprüfungen hat die Münchner Polizei am sonnigen Karfreitag durchgeführt. Fast alle hielten sich an die Beschränkungen wegen der Coronakrise. So mussten nur 289 Anzeigen verhängt werden, wobei 283 die Ausgangsbeschränkungen betrafen.
Richtig teuer wird es für den Wirt einer Kneipe im Münchner Westend. Er schenkte in der Nacht von Freitag auf Samstag in der geschlossenen Gaststätte im Getränke an eine feucht-fröhliche Partyrunde aus. Die Runde war wohl so laut, dass eine Polizeistreife auf den Lärm aus der Kneipe aufmerksam wurde. Nach mehrmaligen Klopfen und lautem Ansprechen der Polizisten öffnete schließlich der 23-jährige Betreiber der Lokalität die Tür und ließ die Beamten ein. In der Gaststätte konnten dann noch sechs weitere Personen angetroffen
werden, die sich dort aufhielten und Getränke konsumierten.
Einer der Gäste, ein 38- Jähriger aus Leipzig, verhielt sich äußerst aggressiv gegenüber der Polizei und musste letztendlich gefesselt werden. Erleistete dabei erheblichen Widerstand. Verletzt wurde dadurch nach dem bisherigen Kenntnisstand aber keiner der Beteiligten. Alle Personen wurden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Gemäß dem Bußgeldkatalog dürfte dem Wirt der Kneipe demnächst eine Zahlungsaufforderung von 5.000 Euro vom Kreisverwaltungsreferat ins Haus flattern. Außerdem wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob gemäß § 75 des Infektionsschutzgesetzes eine Straftat wegen Betreiben eines Gastronomiebetriebes vorliegt. Der Strafrahmen liegt für die Zuwiderhandlung liegt hier bei einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre. Von den Partygästen muss jeder mit 250 Euro Ordnungsgeld rechnen.
Den 38-jährigen Ostdeutschen erwartet zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
(10.4.2020) +++ Die Münchner Polizei ist nicht nur für die Stadt München, sondern auch für den Landkreis München zuständig. Lesen Sie auf unserem Online-Magazin für das Umland region-muenchen.de: Unterhaching – Blumenladen stellt Verkauf im Hinterhof nicht ein – Zwei saftige Bußgelder verhängt
(10.4.2020) +++ Die Polizei hat am Mittwoch und Donnerstag die intensiven Überprüfungen wegen der Verordnung zur Eindämmung der Coronakrise fortgesetzt. Täglich finden zwischen 5.000 und 8.000 Überprüfungen statt. Die Zahl der Anzeigen wegen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz hat sich am Donnerstag auf 306 erhöht, davon fast alle wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung.
Am Mittwoch rastete ein Jugendlicher aus, weil er mit einer Polizeikontrolle nicht einverstanden war. Gegen 22:20 Uhr, kontrollierten zivile Beamte der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) drei Personen, die sich in der Heidemannstraße in Freimann aufhielten. Es bestand der Verdacht, dass sie gegen die Regelungen der aktuellen Verordnungen verstießen. Einer aus der Gruppe, ein 15-Jähriger mit Wohnsitz in München, griff die beiden Beamten unvermittelt an und verletzte sie im Gesicht. Danach flüchtete er.
Die beiden Polizeibeamten und ein Sicherheitsmitarbeiter einer nahen Tankstelle liefen dem 15-Jährigen hinterher. Dieser warf einen Stein auf seine Verfolger, der den Sicherheitsmitarbeiter traf. Dieser wurde nach dem jetzigen Erkenntnisstand dabei nicht verletzt. Mit 10 Streifen wurde danach nach dem Flüchtigen gefahndet. Gegen 23:15 Uhr konnte der 15-Jährige in der Nähe festgenommen werden. Er wurde wegen einer Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Nach der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung wurde der 15-Jährige an die Betreuer eines Jugendheimes, in dem er momentan untergebracht ist, übergeben.
Die beiden Polizeibeamten, die er bei der Kontrolle angegriffen hatte, mussten danach in einem Krankenhaus behandelt werden. Sie sind momentan nicht dienstfähig.
(7.4.2020) +++ Ein 53-jähriger Münchner hat am Montag gleich zwei Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen kassiert. Erst wurde er beim Picknick am Königsplatz erwischt, später sonnte er sich dann auf der Wiese an der Alten Pinakothek in München.
Die Ahndung der Vergehen und die Festnahme des Mannes führte zu heftiger Kritik an der Münchner Polizei in den sozialen Medien. Innenminister Herrmann hat darauf hin die Ausführungsbestimmungen der Ausgangsbeschränkungen geändert. Danach sind Sonnenbaden oder Lesen auf Parkbänken erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird.
Am Montag, 6. April gab es wieder eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Verordnungen zu überprüfen. Über 7.700 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 221 Verstöße angezeigt, von denen 220 die Ausgangsbeschränkung betrafen.
(6.4.2020) +++ Knapp 10.000 Kontrollen führte die Münchner Polizei am Palmsonntag durch. Dabei wurden 277 Verstöße angezeigt, von denen 272 die Ausgangsbeschränkung betrafen. Polizeisprecher Ronny Ledwoch vom Polizeipräsidium München dazu: „Zu beachten ist vor allem der Umstand, dass speziell am Sonntag, ab Mittag, eine erhebliche Steigerung von Personen, die im Freien unterwegs waren, festgestellt wurde. Dies hat zum Einen zu einer deutlichen Zunahme von Anrufen zu diesem Thema beim Notruf geführt.“ Die Einsatzkräfte seien erheblich gefordert worden, da von den Beamten eine erhebliche Anzahl von Verstößen insbesondere durch das Sonnen auf Decken oder wegen zusammenstehenden Gruppen registriert wurden, so Ledwoch weiter.
Die Polizei zeigt aber Fingerspitzengefühl: 3.700 einschlägige Verstöße gab es am Sonntag mit Schwerpunkt auf öffentlichen Grünflächen in den Parks oder an der Isar. Gebetmühlenartig wurden die Sonnenanbeter und Gruppen ermahnt, sich an die Verordnungen zur Eindämmung der Coronakrise zu halten. Nur wer sich beratungsresistent benahm, bekam dann tatsächlich eine der 272 aufgenommenen Anzeigen gemäß dem Infektionsschutzgesetz.
Fünf weitere Anzeigen betrafen andere Verstöße. Da die Münchner Polizei auch für den Landkreis München zuständig ist, ein Beispiel dazu. Am Samstagabend wurde im in Ismaning eine Spielhölle ausgehoben. Neun Personen wurden bei Zocken erwischt, als die Beamten die das Etablissement stürmte. Hier gibt es nicht nur eine Infektionsschutzanzeige, sondern es wird auch wegen illegalen Glücksspiel ermittelt.
(5.4.2020) +++ Vom 1. bis 5. April 2020 wurden von der Münchner Polizei weitere 39.000 Überprüfungen im Zusammenhang mit den Verordnungen zur Eindämmung der Coronakrise durchgeführt. Bei über 96 Prozent der Kontrollen reichten Ermahnungen aus oder die kontrollierten Personen konnten einen triftigen Grund angeben, warum sie unterwegs waren. Bei schwereren Verstößen oder uneinsichtigen Verhalten mussten 1.509 Anzeigen erstellt werden, wovon 1,422 die Ausgangsbeschränkungen betrafen.
Für den Samstag zeigte sich die Polizei zufrieden mit dem Verhalten der Bevölkerung zu den Beschränkungen. Insgesamt wurden 9.100 Kontrollen durchgeführt, 393 Anzeigen wurden erstellt, wovon 374 die Ausgangsbeschränkungen betrafen.
Ein Fall führte am Freitag zum Ausrücken von 10 Streifenwagen. Ein Anwohner hatte in einem Bürohaus im Westend in München einen vermeintlichen Einbruch gemeldet. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass sich dort zwei junge Menschen zu einem Date getroffen hatten. Ein 18 Jähriger hatte sich den Schlüssel zum Bürohaus ausgeborgt, um sich dort mit seiner 14-jährigen Freundin zu treffen. Beide mussten dasHaus verlassen und die 14-Jährige wurde ihren Sorgeberechtigten übergeben. Da die beiden keinen triftigen Grund hatten ihre Wohnungen zu verlassen und in das Bürogebäude zu gehen sowie in keiner häuslichen Gemeinschaft lebten, wurden beide wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Am Samstag hielten die Polizei wieder zahlreiche Hauspartys in Trab. So wurde gegen 23.40 Uhr eine Streife zu einem Wohnhaus in der Winzererstraße in der Maxvorstadt gerufen, weil im Hinterhof eine Feier stattgefunden hat. Die Beamten trafen dort auf mehrere Personen im Innenhof und in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses an, die nicht alle dort wohnten. Ihnen wurde die aktuelle Rechtslage erklärt und den Personen, die ihre Wohnsitze nicht in dem Haus hatten, wurden Platzverweise erteilt. Auf eine Anzeige wurde verzichtet. Drei Bewohner im Alter zwischen 23 und 27 Jahre wurden aber wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
(2.4.2020) +++ Am Mittwoch wurden von der Münchner Polizei 7.000 Kontrollen im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen durchgeführt. Insgesamt sind es nun seit Beginn der Beschränkungen 70.500 Überprüfungen. 2.231 Anzeigen wurden bisher erstellt, wovon 1.856 die Ausgangsbeschränkungen betrafen. Gestern waren es 263 Verstöße (256 zu Ausgangsbeschränkungen), die angezeigt wurden.
Auffallend ist die Zunahme von Diebstahlsanzeigen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. So wurden zum Beispiel im März von unbekannten Tätern aus dem Lager eines Pflegedienstes in München-Obergiesing Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken im Wert von mehreren hundert Euro entwendet.
Im Zeitraum von Montag, 30. März 2020 um 10.00 Uhr bis Dienstag, 31. März 2020 um 9.00 Uhr wurden durch einen oder mehrere unbekannte(n) Täter aus einem Lagerraum eines Altenheims in München-Schwabing 20 Pakete mit jeweils 50 Einweg-Mundschutzmasken im Gesamtwert von ca. 100 Euro entwendet.
(1.4.2020) +++ Am Dienstag hat die Polizei in München weitere 4.700 Kontrollen durchgeführt. 229 Verstöße wurden angezeigt, wobei alle Verstöße die Ausgangsbeschränkungen betroffen haben.
Bemerkenswert war im Polizeibericht wieder eine Hausparty, die aufgelöst wurde. Am 31. März 2020, um 23.10 Uhr, ging beim Polizeinotruf 110 an eine Mitteilung ein, dass in einem Haus am Resi-Huber-Platz in Untersendling eine Party stattfinden würde. Eine Streife der Polizeiinspektion 15 (Sendling) traf dort auf vier Personen (drei Männer, 22 bis 24 Jahre und eine 17-Jährige, alle mit Wohnsitzen in München), die dort feierten, alkoholische Getränke konsumierten und nicht die Mindestabstände zueinander einhielten. Die vier Betroffenen, die alle nicht in dem Haus wohnten, erhielten Platzverweise und wurden wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
(31.3.2020) +++ Am Montag hat die Münchner Polizei ihre Kontrollen zur Einhaltung der Cornona-Verordnungen wegen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens weiter fortgeführt. Dabei wurden über 4.500 Überprüfungen durchgeführt und 140 Verstöße angezeigt. 133 davon haben die Ausgangsbeschränkungen betroffen.
Ein Beispiel daraus: Am Montag, 30. März 2020, gegen 22:25 Uhr, hat ein Zeuge beim Polizeinotruf 110 angerufen und mitgeteilt, dass in einer Wohnung eines Mehrfamilienhaus in der Truderinger Straße in Berg am Laim eine lautstarke Party stattfinden würde. Mehrere Streifen fuhren zu hin und trafen dort auf eine 54-Jährige und einen 52-Jährigen, die mit zwei weiter Gästen (62 und 66 Jahre alt) am Bechern waren und deutlich alkoholisiert wirkten. Die Besucher erhielten einen Platzverweis. Alle wurden wegen eines Verstoßes gegen des
Infektionsschutzgesetz angezeigt und eindringlich bezüglich der Bestimmungen der Allgemeinverfügung belehrt.